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Krisenintervention

Krisenintervention

Kriseninterventionen als Sozialpädagogische Einzel- oder Familienbegleitung sind bei plötzlichen Belastungssituationen, welche Personen mit ihren vorhandenen Bewältigungsstrategien und Ressourcen nicht einordnen, verarbeiten und bewältigen können, indiziert. Die Dauer ist auf zwei bis sechs Wochen beschränkt. In einer Krisensituation findet innerhalb weniger Stunden ein Erstkontakt und ein Debriefing der auslösenden Situation sowie eine Planung der nächsten Tage statt. Anschliessend werden Klienten durch geeignete Interventionen und Vernetzungen soweit stabilisiert, dass sie wieder die Fähigkeit erlangen für sich, und je nach Situation für ihre Familie, zu sorgen. Zusätzlich kann in Einzelgesprächen an belastenden Themen gearbeitet und diese durch Psychoedukation und Coaching als Bestandteil des Lebens in das Lebensbild integriert werden. Falls indiziert, wird ein neues Helfernetz aufgebaut oder ein bestehendes erweitert, um den Betroffenen eine längerfristige Stabilisierung zu ermöglichen.

Auslöser, die eine Krisenintervention erforderlich machen können, sind:

  • Ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person erhält eine medizinische oder psychiatrische Diagnose oder wird unfreiwillig in eine Klinik eingewiesen
  • Verhaftung eines Familienmitgliedes oder einer nahestehenden Person
  • Unfall mit Personenschaden / Tod eines Familienmitgliedes oder einer nahestehnenden Person
  • Suizidalität, Suizidversuch, Suizid
  • plötzliche Trennung der Kindseltern
Zeichnung einer Beratungssituation.

Anmeldung und Kosten

Anmeldung. Aufgrund der Dringlichkeit bitte ich Sie, die Anmeldung via Kontaktformular oder Telefon vorzunehmen. Die Kontaktangaben finden sie unter Kontakt.

Kosten. Die Tarife entsprechen den Vorgaben des Amtes für Jugend- und Berufsberatung (AJB), der aktuelle Stundensatz beträgt CHF 160.-

Kostenübernahme. Das Amt für Jugend und Berufsberatung übernimmt die Kosten im Rahmen einer sozialpädagogischen Einzel oder Familienbegleitung. Wenn die Anmeldung nicht über das Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) zustande kommt sondern privat erfolgt, wird die Leistung, bei einer allfälligen Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme den Leistungsbeziehenden in Rechnung gestellt. Das Anmeldeformular für eine Kostenübernahmegarantie finden sie unter diesem Link.